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Wintergarten

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Die Briten haben den Wintergarten erfunden, nennen ihn aber "summer garden", weil man sich mit einem solchen Gebäudeteil ja den Sommer ins Haus holen will, wenn es draußen ungemütlich ist. Grundsätzlich kann ein Wintergarten bereits planerisch in einen Neubau integriert oder nachträglich an das Gebäude angebaut werden. Damit ist ein Wintergarten genehmigungspflichtig, da zusätztlicher Wohnraum entsteht. Je nach Bundesland wird auch die Bestellung eines Bauleiters verlangt. Als problematisch kann sich Marke Eigenbau ohne Baugenehmigung erweisen, vor allem dann, wenn Grenzabstände mißachtet werden. Wintergärten bestehen aus Glas, das in einer Konstruktion aus Holz, Kunststoff oder Aluminium gehalten wird. Auch für Wintergärten gelten, sofern sie in das Wohnhaus integriert sind, die verschärften Vorschriften der Energieeinsparverordnung. Da Wintergärten fast rundum verglast sind, entwickelt sich der Bau zu einer Wärmefalle ("Hitzestau"), wenn nicht im Dachbereich - also dort, wohin die warme Luft aufsteigt - für ausreichend Belüftungsmöglichkeiten gesorgt wird. Als Regel gilt, dass sich 10 % der Glasflächen öffnen lassen sollten. Sinnvoll ist der Einbau einer Schlittenmarkise, auch Wintergartenmarkise genannt, die über der Verglasung ausgefahren werden kann. Zum Wintergarten gehören natürlich Pflanzen. Damit diese optimal grünen, ist eine Süd-West- oder Süd-Ost-Lage ideal, reine Südlagen sind problematisch.

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