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Wasserzähler dienen der Ermittlung des Wasserverbrauchs, wobei in Deutschland grundsätzlich alles verkaufte Wasser gemessen werden muss. Nach den Eichgesetzen muss der Wasserzähler alle sechs Jahre (Warmwasserzähler) neu geeicht werden. Bei einem Kaltwasserzähler (zugelassen für Wasser bis 40°C) reicht ein Eichintervall von fünf Jahren aus. Das Eichjahr erkennt man am sogenannten Hauptstempel (Plombe). Auf der einen Seite ist die Jahreszahl eingeprägt, auf der anderen Seite die Kennnummer der Prüfstelle oder des Eichamts. Es gibt Wasserzähler für Heißwasser, Warmwasser und für Kaltwasser, Groß- und Hauswasserzähler, Aufputzzähler und Zapfhahnzähler.
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