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Bezeichnung für das eine Wassergewinnungsanlage umgebende Gebiet, in welchem zum Schutz des Grundwassers bestimmte Bodennutzungen eingeschränkt oder verboten sind (z.B. schärfere Anforderungen der Lagerung wassergefährdender Stoffe, Verwendung von Pflanzenschutzmitteln). Wasserschutzgebiete werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in einem förmlichen Verfahren festgesetzt. Ein Wasserschutzgebiet ist meist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten.
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