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Der Begriff "Vorhaltemaß" ist im Baubereich sowohl im Schallschutz als auch im Stahlbetonbau geläufig. Das Vorhaltemaß im Schallschutz soll den möglichen Unterschied des Schalldämm-Maßes am Prüfobjekt und den tatsächlichen am Bau sowie eventuelle Streuungen der Eigenschaften der geprüften Konstruktionen berücksichtigen. Bei Schallschutztüren muss zum Beispiel das im Prüfzustand ermittelte Schalldämmaß um ein Vorhaltemaß von 5 dB über den am Bau geforderten Mindestanforderungen erhöht werden. Im Stahlbetonbau bezeichnet das Vorhaltemaß die über die Mindestbetondeckung hinausgehende Betondeckung. Die Überdeckung der Bewehrungseisen mit Beton wird durch das Vorhaltemaß um 10 mm bzw. 15 mm (je nach Expositionsklasse des Betons) erhöht.
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