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Hypotheken werden fast immer mit längeren oder langen Laufzeiten gewährt, mitunter bis
20 oder sogar 30 Jahre, wobei Zinsanpassungen nach einem bestimmten Zeitraum - also zum Beispiel nach sechs Jahren - vereinbart sein können. Wenn der Darlehnsnehmer nach sechs Jahren in eine Niedrigszinsphase gerät, kann er sich freuen. Umgekehrt wird er sich ärgern, wenn sich die Zinsen auf 1,5 und mehr Prozent nach oben verändern. Generell möchte jeder Darlehnsnehmer aus einer Grundschuld oder Hypothek aussteigen, wenn sich der Zinssatz am Markt nach unten entwickelt hat. Das ist nur möglich, wenn der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung
zahlt. Hypothekenbanken beschaffen sich ihrerseits das Geld, das sie an den Bauherrn auszahlen, auf dem freien Kapitalmarkt zu einem festen Zinssatz. Will der Darlehensnehmer ganz aussteigen oder die Hypothek zu einem niedrigeren Zins fortführen, muss er für die Restlaufzeit des ursprünglich abgeschlossenen Vertrags die Differenz (also die Vorfälligkeitsentschädigung)zwischen neuem und altem Zinssatz zahlen, was ganz erheblich ins Geld gehen kann. Sehr oft rechnet es sich nicht, einen Darlehnsvertrag vor Fälligkeit zu kündigen.
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