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Nach den jeweiligen Landesbauordnungen darf der Hausbesitzer sein Anwesen nicht verunstalten. Unter diesem dehnbaren Begriff ist zu verstehen, dass nicht jedermann wahllos sein Haus in grellen Farben oder die Fassade mit Blümchen bemalen darf. Auch darf er beispielsweise nicht sein Dach wild mit unterschiedlich farbigen Dachpfannen eindecken oder verrückte Ideen verwirklichen wie etwa die, einen Erker zum Schiffsrumpf umzubauen und daran eine Galeonsfigur anzubringen. Im Einzelfall kann es schwierig werden zu entscheiden, was Verunstaltung ist und was nicht - beispielsweise dann, wenn ein namhafter Künstler die Fassade mit Malereien versieht. Hier wäre dann ein jahrelanger Rechtsstreit vorprogrammiert.
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