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Der sog. Verkehrswert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ist wichtig bei Erbauseinandersetzungen, aber auch bei der Ermittlung der Höhe, bis zu der ein Grundstück mit oder ohne Bebauung beliehen werden kann. Das ist für den privaten Bauherrn, der ein Grundstück geerbt hat, ein maßgeblicher Faktor, da ein vorhandenes Grundstück das Eigenkapital ganz oder teilweise ersetzen kann. Der Verkehrswert wird ermittelt von Sachverständigen, aber auch von den Liegenschafts- und Katasterämtern. Die Banken lassen Grundstücke aber auch von ihren eigenen Gutachtern bewerten, die Finanzämter u. U. ebenso. Es kann also durchaus vorkommen, dass völlig verschiedene Verkehrswerte ermittelt werden unbeschadet dessen, was die Bodenrichtwerte aussagen, die die Gemeinden jährlich qua Gesetz ermitteln müssen. Die Verkehrswerte eines bebauten Grundstücks richten sich nach der Lage, dem Umfeld und natürlich dem Zustand des Grundstücks und des Gebäudes.
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