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Im Treppenbau versteht man unter der Unterschneidung das waagerechte Maß, um das die Vorderkante einer Stufe über die Breite der Trittfläche der darunter liegenden Stufe vorspringt. Bei offenen Treppen, d.h. Treppen ohne Setzstufen sind die Stufen um mindestens 3 cm zu unterschneiden, um Sicherheit zu gewährleisten. Gleiches gilt bei Treppen mit einem Auftritt <= 26 cm.
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