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Käufer eines Grundstücks oder einer Immobilie benötigen vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um ihr neues Hab und Gut ins Grundbuch eintragen lassen zu können. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen wird das Finanzamt vom Notar nach der Beurkundung eines Kaufvorgangs benachrichtigt. Die Finanzbehörde bekommt den Kaufvertrag vorgelegt, aus dem sich die Höhe der Grunderwerbsteuer ergibt. Diese wird dann vom Käufer eingefordert. Ist die Steuerschuld beglichen, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und der neue Grundstückseigentümer kann sich ins Grundbuch eintragen lassen.
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