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Umwehrung ist ein Begriff aus den Bauordnung und der Arbeitsstättenverordnung. Dort wird er folgendermaßen dafiniert: Umwehrungen sind Geländer, feste Abschrankungen, Brüstungen o. ä. Einrichtungen zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Absturz, Hinunterfallen oder Hineinstürzen in einen Gefahrenbereich. Die Funktion einer Umwehrung können in Sonderfällen auch mit dem Boden fest verankerte Einrichtungsgegenstände übernehmen.
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