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Von einer Umschuldung spricht man immer dann, wenn ein existentes Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst wird. Eine Umschuldung kommt dann in Frage, wenn kurzfristige Bankkredite (Zwischenfinanzierung) in ein langfristiges Hypothekenfinanzierungsdarlehen umgewandelt werden sollen oder ein Gleitzinsdarlehen (variabler Zins) an Stelle einer Festzinshypothek treten soll oder ein Darlehensnehmer mit den Konditionen des existenten Darlehens nicht mehr einverstanden ist. Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist nämlich hat der Darlehensnehmer das Recht eine Konditionsanpassung zu bewirken, welche, im Falle er kann bessere Zinsen bei einer anderen Bank erzielen, meist in einer Umschuldung des existenten Darlehens resultiert.
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