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Der Trockenbau oder Trockenausbau ist die Tätigkeit, bei der Bauteile ohne Verwendung von "nassen" Mörteln und Bausteinen zu Wandverkleidungen oder Zwischenwänden zusammengefügt werden. Büros in modernen Bürogebäuden werden häufig fast ausschließlich im Trockenbau ausgeführt. Übliche Ausbaumaterialien für den Trockenbau sind Spanplatten, Gipskartonplatten und Gipsfaserplatten, aber auch Gips-Wandbauplatten sowie Platten aus Porenbeton. Zwischen den Trockenbauermonteuren einerseits, die ihre Tätigkeit als Gewerbe und nicht als der Handwerksordnung unterliegendes Handwerk verstehen, und den Handwerksinnungen andererseits, die den Trockenbauern diese Tätigkeit untersagen wollen, hat es in der Vergangenheit heftige juristische Auseinandersetzungen gegeben. Innerhalb des Handwerks ist jedoch nicht einwandfrei festgelegt, welcher Handwerksberuf denn nun für dieses neue Gewerk zuständig ist. So dürfen denn Maler-, Tischler-, Zimmerer-, Stukkateur- oder Maurermeister im Trockenbau tätig werden. Auch einem Dachdeckermeister wird man nicht verbieten können, wenn er ein Dachgeschoss im Trockenbau ausbaut.
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