|
|
|
Will ein Bauherr bei seinem Bauvorhaben nicht erst den Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens abwarten, kann er eine Teilbaugenehmigung beantragen. Damit wird das Genehmigungsverfahren in Abschnnitte aufgeteilt. Der Bauherr erhält durch eine Teilbaugenehmigung die Erlaubnis zum sofortigen Baubeginn für die beantragten Arbeiten.
|
 |
| © Copyright by pw-Internet Solutions GmbH |
 |
|
|
|