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Die Tegernseer Gebräuche stellen eine Handelsform für den Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzhalbwaren dar.
Von den Spitzenverbänden der Holzwirtschaft nach Feststellung und Sammlung dessen, was durch gleichmäßige, tatsächliche Übung echter Handelsbrauch ist, erstmalig 1950 in Tegernsee (daher der Name) zusammengestellt und schriftlich niedergelegt, nach eingehenden Beratungen alle beteiligten Kreise für die Zweitfassung vom 21. Juli 1956 überprüft und 1961 mit Anlagen ergänzt. Im Jahre 1985 erfolgte eine Anpassung an die weitere Entwicklung, damit liegt die 4. Fassung vor, diese wurde durch das Bundeskartellamt im gleichen Jahr erneut bestätigt.
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