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Tagebau ist die klassische Bezeichnung für den Abbau von Bodenschätzen, die bei Tageslicht gewonnen werden können. Bekannt ist der Braunkohletagebau, aber auch der Abbau von Gips für die Baustoffindustrie, Ton für die Ziegelindustrie, Lava für den Straßenbau oder Marmor sowie Schiefer oder andere Natursteine gilt als Tagebau. Um Bodenschätze im Tagebau abbauen zu können, muss ein umfangreiches, gesetzlich im Bundesberggesetz genau definiertes Erlaubnisverfahren beantragt und bewilligt worden sein.
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