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Als Sperrmüll bezeichnet man feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Zum Sperrmüll gehören:
Matratzen, Bettgestelle, Möbel, Fahrräder, Kinderwagen, Fernsehgeräte (mit fachgerecht belüfteter Bildröhre), Radios, Regale, Ölöfen (mit ausgebautem Tank) und vergleichbaren Materialien. Ebenfalls zu Sperrmüll gehören Fenster und Türen ohne Glas sowie Rollläden.
Nicht als Sperrmüll gelten: Gartenabfälle, Autoteile, Bauschutt, Kartonagen, Papier, Glasbehälter, Kühlschränke, Ölofen– und Heizöltanks sowie Sonderabfälle aus Privathaushalten.
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