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Der Begriff Souterrain kommt aus dem Französischen und bedeutet wörtlich übersetzt "unter der Erdoberfläche". Folglich müsste damit eigentlich ein Keller gemeint sein - ist es aber nicht. Das Souterrain ist ein Zwischengeschoss. Es liegt zwischen dem Erdgeschoss und dem Keller und dient meistens Wohnzwecken. Souterrains wurden vor allem in die hochherrschaftlichen Mietshäuser eingebaut, die ab etwa 1880 in den europäischen Großstädten entstanden. Sie dienten als Wohnung des Hausmeisters oder wurden als Geschäftslokale genutzt. Auch heute noch können sog. Souterrainwohnungen gebaut werden, wenn sie je nach Landesbauordnung mit der Zimmerdecke mindestens 1,2 bis 1,6 m über die Geländefläche hinausragen und über Zweidrittel der Grundfläche eine Raumhöhe von mindestens 2,30 m hat. Selbstverständlich müssen Souterrainwohnungen über eine ausreichende Zahl von Fenstern verfügen. Aufgrund der baugesetzlichen Vorgaben ist es nur in Einzelfällen möglich, aus einem normalen Keller eine Souterrainwohnung zu machen. Das Geschoss über einem Souterrain wird als Hochparterre bezeichnet.
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