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Sonderumlagen sind Zahlungen, die alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlen müssen, sofern dies bei einer Eigentümerversammlung beschlossen wurde. Diese Sonderzahlungen müssen vor allem erhoben werden, wenn unvorhersehbare Instandhaltungsarbeiten notwendig sind, die aus den Rückstellungen nicht gedeckt werden können.
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