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Alle elektrischen Geräte müssen in Deutschland mit verschiedenen Maßnahmen ausgestattet sein, die den Benutzer vor einem elektrischen Schlag schützen. Auch im Fehlerfall dürfen keine Spannungen an den berührbaren Gehäuseteilen auftreten. In Deutschland müssen die Schutzklassen I, II oder III erfüllt sein. Die Schutzklasse I steht für Geräte und Leuchten mit Anschlussstelle für Schutzleiter, mit der alle berührbaren Metallteile verbunden sein müssen, die im Fehlerfall unmittelbar Spannung annehmen können. Bei Geräten der Schutzklasse II dürfen keine Metallteile berührbar sein, die im Fehlerfall unmittelbar Spannung annehmen können (Schutzisolierung oder doppelte Isolierung). Unter Schutzklasse III fallen Leuchten Leuchten zum Betreiben mit Schutzkleinspannung (SELV), d.h. mit Spannungen unter 50V, die ein Sicherheitstransformator nach DIN VDE 0551 (EN60742) erzeugt oder die aus Batterien bzw. Akkumulatoren entnommen werden.
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