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Ein Rundbordstein ist ein Bordstein mit gerundeter Kantenausbildung. Er ist wie der Hochbordstein zwischen 15 und 18 cm breit, aber meist nur 18 bis 22 cm hoch. Er dient zur Absenkung von Fußgängerüberwegen und Grundstückszufahrten im Verlaufe eines Hochbordsteins.
Da er an Grundstückszufahrten überfahrbar ist und er immer noch einen Höhenunterschied an seiner Vorderkante aufweist, ist er an der der Fahrbahn zugewandten Seite abgerundet.
An Fußgängerüberwegen in Deutschland wird der Rundbordstein meist mit 3 cm Höhenunterschied eingebaut. Dies soll bewirken, dass ein Rollstuhlfahrer ihn noch überfahren und ein Sehbehinderter ihn noch ertasten kann.
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