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Rettungswege im Gebäude dienen der zügigen Rettung von Personen und dem raschen Löschangriff der Feuerwehr im Brandfall. Nach den Bauordnungen der Bundesländer müssen Nutzungseinheiten in nicht zu ebener Erde liegenden Geschossen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege aufweisen. Den ersten Rettungsweg bilden die Treppen in im Treppenhaus, der zweite Rettungsweg kann durch ein weiteres Treppenhaus hergestellt werden, was naturgemäß jedoch relativ teuer ist. Günstiger wird es daher sein, den zweiten Rettungsweg über Rettungsfenster (bzw. Notausstieg) oder Rettungsbalkone und dann weiter über die Rettungsgeräte der Feuerwehr sicherzustellen. Der Nachweis eines zweiten Rettungswegs ist dann entbehrlich, wenn das Treppenhaus als Sicherheitstreppenraum geplant und ausgeführt wird.
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