|
|
|
Reine Wohngebiete sind Baugebiete, die nach der Baunutzungsverordnung dem Wohnen dienen. Sie werden im Bebauungsplan mit WR gekennzeichnet. Im einem reinen Wohngebiet sind neben Wohnnutzungen nur ganz wenige andere Nutzungen zulässig, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sie mit dem Wohnen korrespondieren. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe und kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Wohnbevölkerung dienen, sowie soziale Einrichtungen sind ausnahmsweise zulassungsfähig.
|
 |
| © Copyright by pw-Internet Solutions GmbH |
 |
|
|
|