Das umfangreichste Baulexikon im Internet

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| SCH| ST| T| U| V| W| X| Y| Z
Suchbegriff:
 

Rücktrittsrecht

Fachbeiträge lesen:
» Grundstückskauf und Hausbau - wie geht das vonstatten?
» Wertermittlung von Häusern und Grundstücken
» Checkliste für Bauherren: Der Bauvertrag
» Checkliste Grundstückskauf
» Checkliste zum Kauf
» Der Weg zum Eigenheim

Helfen Sie mit!
» Ergänzungsvorschlag
» Verbesserungsvorschlag

Rücktrittsrechte im Baubereich sind nur dann wirksam, wenn sie vorher vertraglich vereinbart sind. Rücktrittsrechte können mit Bauunternehmern, Fertighausherstellern, Handwerkern usw. vereinbart werden für den Fall, dass diese bestimmte Fristen nicht einhalten. Im Notarvertrag kann auch ein Rücktrittsrecht vereinbart werden für den Fall, dass eine Finanzierung scheitert oder Fördermittel, die in die Finanzierung eingebaut worden sind, nicht ausgezahlt werden. Denkbar ist auch die Vereinbarung eines Rücktritts vom Kaufvertrag, wenn die vom Verkäufer zugesicherte Bebaubarkeit des Grundstücks nicht eintritt.

© Copyright by pw-Internet Solutions GmbH

  Suchen:
 
Kärcher
Zur Facebook Seite
Wagner Group
Kesting
Centrotec Composites
ACO Selbstbau
Ultrament
Treppenmeister