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Die Planzeichenverordnung ist die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts. In der Verordnung wird geregelt, welche Planzeichen in den Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch zu verwenden sind. Das gilt z.B. für Straßen, Art der baulichen Nutzung, Bauweisen, Baulinien und vieles mehr.
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