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Ein- oder zweiflügelige Tür, deren Flügel mittig in der Zarge an speziellen Türbändern befestigt sind und nicht verschlossen werden können, sondern beim und nach dem Öffnen hin- und herpendeln oder schwingen. Daher auch die Bezeichnung Schwingtür. Fast nur eingebaut in Gastronomiebetrieben zwischen Küche und Gastraum; einflügelige Pendeltüren gelegentlich auch in Umkleide- oder Messekabinen.
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