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Die Niederschlagswassergebühr ist in vielen Städten und Gemeinden Teil der Abwassergebühr. Sie richtet sich nach der an den Kanal angeschlossenen bebauten oder befestigten Grundstücksfläche (Dachflächen, Hofflächen, Wege etc.). Damit nichts den Augen des Kämmerers entgeht, wird mancherorts sogar eine Befliegung durchgeführt.
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