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Als Nebenunternehmer werden solche Unternehmer bezeichnet, die unter der Leitung eines Hauptunternehmers Teile der Bauleistung selbstständig erstellen und die in einem unmittelbaren (direkten) Vertragsverhältnis zum Auftraggeber (Bauherrn) stehen. Damit unterscheidet sich der Nebenunternehmer rechtlich vom Subunternehmer. Der Nebenunternehmer erbringt seine Bauleistung zeitgleich oder zeitversetzt am gleichen
Bauvorhaben wie ein anderer Nebenunternehmer, ohne mit diesem in vertraglichen Verbindungen zu
stehen.
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