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Nebenanlagen sind nach der Baunutzungsverordnung untergeordnete Gebäude und bauliche Anlagen, deren Zweckbestimmung in der dienenden Funktion gegenüber der Hauptanlage, etwa dem Wohngebäude oder dem Produktionsgebäude, liegt. Zu den klassischen Nebenanlagen zählen Gewächshäuser, Gerätehütten, Wintergärten, Fahrradabstellplätze, überdachte und nicht überdachte Terrassen, Schwimmbäder, Wäschetrockenplätze und Kinderspielplätze.
Eine Nebenanlage setzt stets eine selbständige bauliche Anlage voraus. Bestandteile des Hauptgebäudes (wie z.B. An- und Vorbauten) stellen keine Nebenanlagen dar. Ein Stellplatz oder eine Garage sind ebenfalls keine Nebenanlagen.
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