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Modernisierung

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Im Baubereich wird unter Modernisierung die Verbesserung von Bauteilen verstanden. Dies unterscheidet die Modernisierung von der Renovierung (hier geht es um das Verschönern funktionsfähiger Bauteile) und der Sanierung (Instandsetzung von geschädigten Bauteilen). Häufig sind es aber auch Mischformen. So umfasst eine Sanierung oder Modernisierung immer auch eine Renovierung und bei der Modernisierung kann auch eine Sanierung enthalten sein. Wirkliche Definitionen zur exakten Abgrenzung sind da kaum zu finden. Bei Mietwohnungen spielt der Begriff "Modernisierung" allerdings eine Rolle. Hat ein Vermieter bauliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken, so kann er die jährliche Miete um elf Prozent der Modernisierungskosten erhöhen. Eine solche Mieterhöhungserklärung ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Vermieter die einzelnen Modernisierungsmaßnahmen konkret bezeichnet, die dafür jeweils angefallenen Kosten aufführt und den Schlüssel für die Verteilung der umgelegten Kosten auf die einzelnen Mieter angibt und erläutert (LG Potsdam 11 S 190/99 WM 2000, 553).

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