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Die Energieeinsparverordnung fordert die Luftdichte Gebäudehülle. Bei verputzten Wänden sorgt die Putzschicht für Luftdichtheit. Bei Fertighäusern in Holzständerbauweise muss dagegen eine lufdichte Ebene vorgesehen werden. Diese kann mit einer Luftsperre erzeugt werden. Die Luftsperre ist eine Folie, die jedoch nicht mit der Dampfsperre verwechselt werden darf. Eine Luftsperre ist diffusionsoffen und läßt Wasserdampf durch. (Foto: Hersteller Klöber)
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