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Unter einer Leibrente wird eine wiederkehrende Zahlung verstanden, die bis zu einem bestimmten Ereignis gezahlt wird. Dieses Ereignis ist in der Regel der Tod der Leibrente empfangenden Person. Leibrenten gibt es seit Jahrhunderten. Fürsten setzten sie zum Beispiel aus, um einem mittellosen, aber hoch verdienten Künstler eine Existenzgrundlage zu geben oder dessen Lebensabend zu verschönern. Leibrenten nach § 759 BGB gehen heutzutage jedoch fast nur noch einher mit einer "Gegengabe", nämlich dem Verkauf eines Eigenheims an eine Privatperson oder an eine öffentliche Institution. Ein 85-jähriger Villenbesitzer wird beispielsweise durchaus eine Stadtverwaltung finden, die ihm die Immobilie gegen eine Leibrente abkauft, wenn sich die Villa in einer städtebaulich interessanten Lage befindet.
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