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Eine Ausgleichsschüttung darf nach dem Ausbringen nicht mehr betreten werden. Sollen nun zum Beispiel Trockenestrichplatten verlegt werden, helfen sogenannte Laufinseln dabei, auch die von der Tür abgewandten Seite zu erreichen. Als Laufinseln können z.B. Reste von Gipsfaser- oder Gipskartonplatten fungieren. Die Laufinseln sorgen für eine Druckverteilung, so dass keine Abdrücke in der Ausgleichsschüttung zu sehen sind.
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