|
|
|
Lastenaufzüge sind Aufzüge, die vorwiegend zur Beförderung von Waren bestimmt sind. Man findet sie zum Beispiel in Kaufhäusern, Lagerhallen und Industrieanlagen. Sie sind in aller Regel als Seilaufzüge ausgeführt. Im Normalfall dürfen nur Personen mit dem Aufzug fahren, die vom Betreiber beschäftigt werden. Wenn der Aufzug von einem Aufzugführer bedient wird oder die Fahrkorbzugänge mit Türen versehen sind, dürfen auch andere Personen befördert werden. Bei Betriebsgeschwindigkeiten ab 1,25 m/s müssen Lastenaufzüge ohnehin eine Tür erhalten.
|
 |
| © Copyright by pw-Internet Solutions GmbH |
 |
|
|
|