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Eine Kreuzfuge ist auf dem Dach dann gegeben, wenn bei einer Dachdeckung die allseitige Über- oder Unterdeckung weniger als 2 cm beträgt und damit der Verband z. B. bei eingebundenen Biberkehlen nicht mehr gewahrt ist. Die Regensicherheit ist an einer Kreuzfuge nicht mehr gewährleistet.
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