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Die Kostenschätzung wird vom Architekten oder Bauingenieur vorgenommen und dient zur ungefähren Ermittlung der Gesamtkosten gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieuren (HOAI). Sie bildet die Basis für die Baufinanzierung und ist selten mehr als eine vage Kostenprognose. Verbindlich hingegen ist die Kostenberechnung.
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