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Kleingartenanlagen, auch Laubenkolonien genannt, sind in die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden eingetragen und genießen damit eine Art Bestandsschutz. Das Gelände, auf dem die Kleingärten stehen, ist fast immer nur gepachtet; Eigentümer sind Kirchen, Gemeinden, Siedlungsgesellschaften, aber auch Unternehmen wie Zechen, die Deutsche Bahn oder die Deutsche Post, die solche Gelände für ihre Bediensteten zur Verfügung stellen. Die Verwaltung der Kleingartenanlagen unterliegen den Kleingärtnervereinen. Baurechtlich sind Kleingartenanlagen nicht so ganz unproblematisch, da vielfach auf dem Wege des Schwarzbaus aus Gartenlauben kleine Wohnhäuser entstanden sind.
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