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Klärschlammverordnung

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Die Klärschlammverordnung regelt das Aufbringen von Klärschlamm aus der Abwasserreinigungsanlage auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen. Eine Klärschlammverordnung gibt es schon seit 1982. Sie wurde 1992 verschärft. So wurden insbesondere Vorgaben für höchstzulässige Schwermetallgehalte der Klärschlämme sowie der Böden, auf denen Klärschlamm verwertet wird, festgelegt. Die Verordnung enthält auch vorsorgliche Grenzwerte für Dioxine, AOX und PCB. Das Bundesumweltministerium führte zur Novelle der Klärschlammverordnung am 6. und 7. Dezember 2006 in Bonn eine Expertentagung über die Perspektiven der Klärschlammverwertung und damit die Ziele und Inhalte einer Novelle erfolgreich durch. Unter Berücksichtigung der vorgelegten Stellungnahmen hat BMU einen Arbeitsentwurf zur Novellierung der Klärschlammverordnung erarbeitet und mit den Beteiligten umfassend diskutiert. Voraussichtlich im Herbst 2008 wird dann der Entwurf einer Neufassung der Klärschlammverordnung vorlegt werden („Referentenentwurf“).

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