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Kernbohrungen im Bauwesen werden sowohl im Altbau als auch im Neubau für vielfältige Zwecke eingesetzt. Mit einer speziellen Kernbohrmaschine werden sowohl in Stahlbetondecken und -wänden als auch in Mauerwerk (Backstein, Kalksandstein, Zementstein, Naturstein) nachträglich Bohrungen hergestellt, die zur Durchführung von Rohrleitungen, Kabeln, Hausanschlussleitungen usw. erforderlich werden. Durch das erschütterungsfreie Bohrverfahren entstehen an den umgebenden Bauteilen keine Schäden, jedoch muss zur Kühlung der Bohrkrone in der Regel Wasser eingesetzt werden, was ggf. zu entsprechenden Schäden an den anschließenden Bauteilen führen kann, gleichzeitig ist jedoch eine staubfreie Herstellung des Durchbruchs gegeben.
Die Kernbohrung ist aber auch eine Methode der Holzuntersuchung. Sie wird für die allgemeine Begutachtung, zur Holzalterbestimmung oder Zustandsuntersuchungen herangezogen. Dazu wird mit einem Hohlbohrer bzw. Kernbohrer eine Materialprobe als Kerne genommen. Nach der Probenentnahme muss das Bohrloch wieder mit artgleichem Material verschlossen werden. Bei Baudenkmalen ist eine Kernbohrung an Holz erlaubnispflichtig.
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