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Das Katasteramt ist Teil der Baubehörde und hat die Aufgabe, alle Gebäude, Grundstücke und landschaftlichen Eigenheiten zu kartieren und zu beschreiben. Dazu erstellt es das Katasterkartenwerk (Flurkarte) im Maßstab 1:500 bis 1:2000.
Dieses Kartenwerk nennt man Kataster, Liegenschaftskataster oder Flurbuch. Diese Verzeichnisse können im Katasteramt gebührenpflichtig eingesehen oder angefordert werden. Das Katasteramt ist auch unter der Bezeichnung Vermessungsamt oder Amt für Geoinformation und Vermessung bekannt.
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