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Heizraum

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Der Heizraum ist für den Laien jeder Raum, in dem die Feuerstätte für die Heizung aufgestellt wird. Der Experte bzw. die Feuerungsverordnung machen da Unterschiede. Nach der neuesten Fassung dieser Verordnung sind nur noch für festbrennstoffbefeuerten Anlagen mit mehr als 50 kW Gesamtnennleistung Heizräume vorgeschrieben. Bei Öl- und Gasfeuerstätten sowie kleineren festbrennstoffbefeuerten Anlagen sind überhaupt keine Heizräume mehr notwendig. Das ist für den Hausbesitzer deshalb von Bedeutung, weil der Raum, in dem die Feuerstätte aufgestellt wird, jetzt nicht mehr brandsicher ausgeführt werden muss. Es sind also keine Decken, Wände oder Türen mit entsprechender Feuerwiderstandsdauer vorgeschrieben. Auch Brandschleusen, Rettungswege, Abluftanlagen und vieles mehr werden nicht mehr gefordert. Die einzige Forderung bei Öl- und Gasfeuerstätten ist, dass die Tür zum Aufstellungsraum so beschaffen sein muss, dass diese selbsttätig und dicht schließt. Der Grund für diese Erleichterungen in Sachen Brandschutz liegt ganz einfach darin, dass die Ursache eines Gebäudebrandes selten oder nie im Heizraum zu finden war. Der einzige Grund für die umfangreichen Schutzmaßnahmen lag darin, die Feuerstätte vor dem Brand zu schützen. Aber wer braucht denn noch eine Feuerstätte, wenn der Rest des Hauses abgebrannt ist?

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