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Der Heizenergieverbrauchskennwert wird zur Berechnung des Energieverbrauchs nach der Energieeinsparverordnung und zur Erstellung des Energieausweises herangezogen. Der Heizenergieverbrauchskennwert beeinhalte den Energieeinsatz für die Raumheizung und den Energieverbrauch für die Warmwasserbereitstellung. Die Warmwasserbereitstellung wird allerdings nur mit einbezogen, wenn diese über den zentralen Wärmeerzeuger erfolgt. Die Warmwasserbereitstellung über andere Quellen ist entsprechend zu vermerken. Die Einflüsse der jährlich veränderlichen Witterung und die Vergleichbarkeit der Kennwerte werden durch Einbeziehung der Gradtagzahlen berücksichtigt.
Zur Bildung der Verbrauchskennwerte können unterschiedliche Bezugsfläche bzw. -volumina und Betrachtungszeiträume genutzt werden. Gebräuchlich ist die Bruttogrundfläche und das Kalenderjahr.
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