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Handwerksordnung

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Im Mittelalter waren die Handwerker in Zünften organisiert, die eifersüchtig darüber wachten, dass nur Mitglieder eine bestimmten Zunft spezielle Handwerksarbeiten erledigen durften. Aus den Zünften entwickelten sich die Innungen, die auch heute noch ihre Bedeutung haben. Die Innungen haben sich auf Kreisebene in den sog. Kreishandwerkerschaften organisiert. Die Handwerksordnung regelt auch die Ausbildung. Je nach Gewerk dauert diese drei- oder dreieinhalb Jahre und schließt mit einer Gesellenprüfung ab. Der Geselle erhält damit seinen Gesellenbrief. Nach drei Jahren als Geselle kann dieser seine Meisterprüfung ablegen, wobei auch Ausnahmegenehmigungen möglich sind. Die alte Handwerksordnung, die bis noch in das Jahr 2003 ihre Gültigkeit hatte und prinzipiell noch auf den alten Zunftregeln und -beschränkungen basierte, wurde gesetzlich neu definiert. Nunmehr ist die Meisterprüfung nicht mehr für jedes Gewerk die Voraussetzung, sich als Handwerker selbständig zu machen. Auch können Handwerker Neben- und ergänzende Arbeiten aus einem anderen Gewerk mit übernehmen, wie es in der Vergangenheit sowieso oft gehandhabt wurde.

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