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Grundwasserhaltung

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Für die Durchführung eines Bauvorhabens in tiefere Bodenschichten kann es erforderlich werden, das der Grundwasserspiegel abgesenkt werden muss. Diese Absenkung des Grundwassers sowie das vorübergehende Trockenhalten der Baugrube nennt man Grundwasserhaltung. Das dabei in der Baugrube vorhandene Wasser kann eine Mischung von Grundwasser als auch von Niederschlagswasser aus der Baugrube sein. Man spricht allgemein von Baugrubenwasser. Dieses Baugrubenwasser kann in Abhängigkeit seiner Wasserqualität und den örtlichen Gegebenheiten in ein nahegelegenes Gewässer, durch Versickerung in den Untergrund etwas von der Baustelle entfernt oder in den städtischen Mischwasser- oder Trennwasserkanal eingeleitet werden. Für die Grundwasserhaltung sowie für die Einleitung des Baugrubenwassers in ein Gewässer oder den öffentlichen Kanal können unterschiedliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zustimmungen erforderlich werden. So stellt zum Beispiel das Einwirken auf das Grundwasser durch das Absenken oder Umleiten ein Benutzungstatbestand nach § 3 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG - dar. Daher muss hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde beantragt werden.

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