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Der Grundstückswert - also der Wert eines Baugrundstücks - richtet sich im wesentlichen nach Angebot und Nachfrage. In der Regel lehnt sich der Grundstückswert allerdings am Bodenrichtwert an. Weicht der Kaufpreis eines Grundstücks stark vom Bodenrichtwert ab (ob positiv oder negativ), ist Vorsicht geboten. Dann sollte der Verkäufer klar darlegen können, warum das so ist. Der Grundstückswert setzt sich aus dem eigentlichen Wert des Bodens und in der Regel den Erschließungskosten zusammen. Ist das z.B. aber noch nicht erschlossen, fallen die Erschließungskosten beim Grundstückskauf erst einmal raus. Allerdings kommen diese Kosten dann später noch auf den Käufer zu.
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