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Nach DIN EN 10020 sind Grundstähle Stahlsorten mit Güteanforderungen, deren Erfüllung keine besonderen Maßnahmen bei der Herstellung erfordert. Sie sind
nicht für eine Wärmebehandlung bestimmt, mit Mindestanforderungen an die mechanischen Werte ausgestattet. Sie haben keine weiteren Gütemerkmale und
abgesehen von Silicium und Mangan keine weiteren Legierungsgehalte.
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