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Die Grundflächenzahl (Abkürzung GRZ) gibt an, wie groß der Anteil der bebauten Fläche an der Gesamtfläche ist. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und schränkt die Bebauung eines Grundstücks ein. So kann die Gemeinde festlegen, dass noch genügend Garten- bzw. Grünfläche vorhanden bleibt.
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