|
|
|
Eintragungen ins Grundbuch sind rechtsverbindlich und können sich sowohl auf Eigentumsverhältnisse wie auch Vermessungsdaten des Grundstücks beziehen. Bei einer Baufinanzierung verlangt der Darlehensgeber in der Regel eine Eintragung der sog. Grundschuld zur Absicherung des Darlehens.
|
 |
| © Copyright by pw-Internet Solutions GmbH |
 |
|
|
|