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Mit einer Grenzbescheinigung wird dem Grundstückseigentümer bestätigt, dass ein Gebäude innerhalb der festgelegten Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Die Bescheinigung wird vom Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgestellt. Die Grenzbescheinigung kann vom Vermessungs- bzw. Katasteramt auch aufgrund der vorhandenen Unterlagen ausgestellt werden, sofern das Gebäude bereits im Kataster nachgewiesen ist. Benötigt wird die Grenzbescheinigung, oder auch Grenzattest bzw. Grenzeinhaltungsbescheinigung, zum Beispiel zur Auszahlung von Baukrediten.
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