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Die fachspezifischen Handwerker, die an einem Bauvorhaben mitwirken, vertreten alle ein eigenes Gewerk. Der Begriff hat sich aus dem Zunftwesen entwickelt, in dem streng geregelt war, welcher Handwerker welche Tätigkeit ausüben durfte. Die Handwerksordnung baut im Prinzip auf diesem Zunftwesen auf und geht davon aus, dass nur der Geselle oder Meister eines Gewerks in diesem seinem Gewerk tätig sein darf und gerade wegen dieser Spezialisierung eine besonders gute Leistung erbringt. Inzwischen ist die Handwerksordnung insofern gelockert, als ein Installateur, der beispielsweise im Bad eine Wand aufstemmt, auch die Neuverlegung der Fliesen durchführen darf, (wenn er es denn will). Klassische Baugewerke sind z. B. das Tischler-, Zimmermanns-, Maurer-, Maler- oder Klempnerhandwerk. Modernere Gewerke sind z. B. das Bodenlegerhandwerk oder der Trockenbau.
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