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Gewerbegebiet

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Gewerbegebiete sind Baugebiete, die nach der Baunutzungsverordnung überwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen. Sie werden im Bebauungsplan mit GE gekennzeichnet.

Zulässig in Gewerbegebieten sind:

Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,

Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,

Tankstellen,

Anlagen für sportliche Zwecke.

Ausnahmsweise können in Gewerbegebieten zugelassen werden:

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,

Vergnügungsstätten.

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